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Daniel Rausch AfD, ihr Abgeordneter in Aschersleben und Seeland, für Sie im Landtag

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Sexueller Kindesmissbrauch in Sachsen-Anhalt steigt

Köhler: Die Landesregierung muss aktiv werden!

 

Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu pädophilen Störungen im Land Sachsen-Anhalt zeigt dramatische Entwicklungen und deckt zugleich Lücken im System auf. Grundsätzlich liegen der Landesregierung aktuell keine statistisch auswertbaren Daten zur Anzahl und zu den sich in Behandlung befindenden Pädophilen vor. Deren gesetzliche Erhebung ist auch nicht vorgesehen. Die dokumentierten Zahlen stammen von der Gesundheitskasse AOK SAN sowie von der für den ambulanten vertragsärztlichen Bereich zuständige Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Die Polizeistatistik zum Kindesmissbrauch zeigt eine deutliche Tendenz: Die Höhe der Fälle ist seit den Jahren 2012 bis 2022 gestiegen. Am stärksten wächst sie in der Altersgruppe zwischen 14 bis unter 18 Jahren - um rund 46 Prozent!

 

Der familienpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Gordon Köhler, sagt dazu: „Die Ergebnisse unserer Anfrage sind erschreckend. Zum einen, weil die Landeregierung es noch nicht einmal für nötig hält, eine saubere Statistik parat zu haben, zum anderen, weil die vorhandenen lückenhaften Daten zeigen, dass wir es mit einer wachsenden Zahl an Tätern, vor allem im jugendlichen Alter, zu tun haben. Und das trotz immer mehr Präventions- und (Fern-) Behandlungsprogrammen! Dass schwere Straftaten und Mehrfachtäter durch die Landesregierung nicht erfasst werden, muss dringend hinterfragt und schnellstmöglich geändert werden. Ebenso brauchen wir eine Analyse darüber, ob und wie Präventionsmaßnahmen helfen und wie wir diese dramatische Entwicklung stoppen können. Da nur mangelhafte Daten vorliegen, ist von einer wesentlich höheren Zahl an Tätern und Tatversuchen auszugehen, von der Dunkelziffer ganz zu schweigen. Wir werden auf die Erfassung der Daten drängen, um unsere Kinder bestmöglich zu schützen.“

 

 

AfD wirkt: Neue Chance für kostenfreies Schul- und Kitaessen

 

Nachdem die AfD-Landtagsfraktion bereits in den Jahren 2018 und 2021 eine kostenfreie Mittagsversorgung für Kinder in Kita und Schule gefordert hatte und damit im Landtag auf breite Ablehnung aller anderen politischen Kräfte stieß, versucht sich nun die Fraktion DIE LINKE durch eine Kopie des ursprünglichen AfD-Antrages mit einem eigenen Entwurf zu profilieren.

 

Dazu kommentiert Ulrich Siegmund, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Die Linken haben sich bereits zweimal klar gegen Familien und gegen Kinder positioniert. Das aktuelle Manöver lässt sich daher nur so erklären, dass sie sich für neue Anträge bei Ideen der AfD bedienen müssen, um eigene Defizite auszugleichen. Wir setzen uns seit Jahren für die kostenfreie Bereitstellung einer gesunden Mittagsmahlzeit in Schulen und Kitas ein. Hätten die Linken genau das nicht seit Jahren blockiert, könnten alle Kinder im Land schon längst davon profitieren.“

 

Der familien- und jugendpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Gordon Köhler, ergänzt: „Nichtsdestotrotz begrüßen wir es natürlich, wenn eine originäre AfD-Forderung im Sinne unserer Kinder erneut öffentlich diskutiert wird. Da wir eine vernünftige Sachpolitik zum Wohle von Familien und Kindern verfolgen, werden wir den Antrag der Linken natürlich unterstützen, gleichzeitig aber auch einen adäquaten Alternativantrag formulieren. Für uns zählt nur, dass den Jüngsten unserer Gesellschaft geholfen wird.“

 

Pressemitteilung vom 11.05.2023: Ronny Kumpf (AfD): „Kein Waffenentzug für AfD-Mitglieder: Nicht nur im Einzelfall gewonnen - Rundverfügung gegen AfD-Mitglieder ist vom Tisch“

 

Im Anschluss an den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt vom 24.04.2023 (Aktenzeichen 3 M 13/23) hat die Waffenbehörde nicht nur dem Stadtrat Ronny Kumpf (AfD) Recht gegeben und seinen Widerrufsbescheid aufgehoben, sondern auch die generelle Rundverfügung gegen AfD-Mitglieder zurückgenommen. Dazu erklärt Stadtrat Ronny Kumpf (AfD):

 

„Ich freue mich nicht nur darüber, dass es mir selbst gelungen ist, mir meine Waffenbesitzkarte gegen einen beispiellosen Willkürakt der Polizeiinspektion Magdeburg zurückzuerkämpfen. Mit Abhilfebescheid hat sie die von mir angefochtenen Entscheidungen aufgehoben und die Rückgabe meiner Waffenbesitzkarten verfügt. Damit ist nicht nur der gerichtliche Eilrechtsfall erledigt. Mein persönlicher Rechtsstreit ist nun auch in der Hauptsache erfolgreich und bestandskräftig gewonnen.

 

Noch erfreulicher ist aber, dass der von mir erstrittene Beschluss des Oberverwaltungsgericht vom 24.4.2023 auch über meinen Fall hinaus konkrete Folgewirkungen entfaltet. In Reaktion auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes hat die Abteilung Waffenrecht des Landesverwaltungsamtes (LVwA) an die örtlichen Waffenbehörden im Land Sachsen-Anhalt angeordnet, dass der von ihr zuvor generell festgelegte waffenrechtliche Zustimmungsvorbehalt für ‚vom Verfassungsschutz als Reichsbürger, Selbstverwalter oder sonstige Extremisten eingeschätzte Personen‘ sowie die ‚Liste der waffenrechtlichen Prüffälle im Zusammenhang mit Extremismusverdacht‘ nicht mehr für AfD-Mitglieder gilt. Funktion und Mitgliedschaft in der AfD können waffenrechtlich nicht mehr gegen sie instrumentalisiert werden.

 

Damit ist jedenfalls soweit endgültig der rechtsstaatskonforme Zustand hergestellt. Menschen, die sich für die einzige wirkliche Oppositionspartei einsetzen und als Mitglieder dafür einstehen, machen auf diese Weise von ihren legitimen Rechten Gebrauch – und das ist jetzt auch ganz offiziell kein Grund mehr, ihnen ihre Waffenbesitzkarten zu verweigern oder zu entziehen.

 

Bei AfD-Mitgliedern ist wieder von einer Zuverlässigkeit der betroffenen Person auszugehen. Dies kann mit einem Verweis auf die Verdachtsfallbeobachtung der AfD nicht in Frage gestellt werden. Ich bin außerordentlich froh, diese Entscheidung gemeinsam mit meinem Anwalt, bei dem ich mich noch einmal auf das Allerherzlichste bedanken möchte, für alle Parteifreunde erzwungen zu haben.“

 

 

Oberverwaltungsgericht bestätigt: Kein Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen AfD-Mitgliedschaft

 

Durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 25.04.2023 wird eindeutig klargestellt: AfD-Mitglieder können waffenrechtlich zuverlässig sein. Nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg bereits den Versuch der Waffenbehörde der Stadt Magdeburg gestoppt hatte, dem AfD-Stadtrat Ronny Kumpf die Waffenbesitzkarte zu widerrufen, bestätigte das Oberverwaltungsgericht die Rechtsposition, dass eine AfD-Mitgliedschaft nicht die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zur Folge hat.

 

Florian Schröder, Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für das Jagd- und Schützenwesen, zeigte sich zufrieden: „Ich bin sehr glücklich, dass der von mir begleitete Rechtsstreit nunmehr durch die Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts im Lande abschließend und eindeutig geklärt wurde. Eine Mitgliedschaft bei der AfD stellt keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit dar, womit die Entziehung einer waffenrechtlichen Erlaubnis keine Rechtsgrundlage hat. Damit wurde dieser Diskreditierungskampagne der Landesregierung gegen Mitglieder der AfD durch unabhängige Gerichte eine klare Absage erteilt.

 

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass bereits im vergangenen Jahr die Landesregierung aufgrund meiner Intervention von ihrer eigenen Weisung an die Waffenbehörden des Landes, ,derzeit keine neuen waffenrechtliche Erlaubnisse bei bekannter AfD-Mitgliedschaft zu erteilen‘, Abstand nehmen musste.

 

Es läuft etwas gewaltig falsch, wenn die Regierung für ihr übergriffiges und diskriminierendes Verhalten von der Judikative wiederholt in die Schranken gewiesen werden muss. Die Vorgehensweise der Landesregierung stellt mittlerweile eine Gefahr für die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung dar.“

 

 

Ameos-Chefarzt verlässt Klinik und Deutschland

Siegmund: Regierungspolitik vergrault Fachkräfte

 

Zum 30. April 2023 wird der langjährige Leiter der Augenklinik des Ameos-Krankenhauses in Haldensleben, Dr. Markus Motschmann, seinen Chefarztposten aufgeben, um Deutschland zu verlassen. Motschmann betonte dabei, dass es keinerlei Dissens mit der Krankenhausleitung gab und gibt. Vielmehr halte er es in Deutschland nicht mehr aus und wandere deshalb nach Nordzypern aus. Dort sehe er eine bessere Lebensperspektive für sich als hier in Deutschland und Sachsen-Anhalt. Für die medizinische Versorgung im Land ist Motschmanns Weggang ein weiter Rückschlag. Wie Ameos gegenüber einer Zeitung mitteilte, werden einige Spezialoperationen nur eingeschränkt vorgehalten werden können. Ob und wann eine Nachfolge für Markus Motschmann gefunden wird, ist offen. 

 

Ulrich Siegmund, Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, bedauert den Verlust: „Mit seiner enormen fachlichen Kompetenz machte Herr Dr. Motschmann das Haldenslebener Ameos im Bereich der Augenmedizin überregional bekannt. Sehr viele Patienten und Kollegen schätzen seine Arbeit. Sein bevorstehender Weggang vom Klinikum und seine Pläne zur Abwanderung aus Deutschland sind daher mehr als bedauerlich. Dennoch ist diese persönliche Lebensentscheidung zu respektieren. 

 

Dabei gilt es einmal mehr über die Ursachen zu sprechen, welche zu solch einer Entscheidung – unser Land zu verlassen – führen. Dr. Motschmann steht mit seiner Entscheidung nicht allein da. Im Jahr 2021 sind knapp eine Viertelmillion Deutsche ausgewandert. Der größte Teil davon sind hochqualifizierte Fachkräfte im arbeitsfähigen Alter. Menschen also, die uns sowieso schon an fast allen Ecken und Enden fehlen. Dass die derzeit viel beschworene Einwanderung aus kulturfremden Ländern den Weggang deutscher Fachkräfte nicht abfedern kann, liegt auf der Hand. Genau das Gegenteil ist der Fall. Sachsen-Anhalt wird für Fachkräfte zunehmend uninteressanter – eine schlechte Bildungspolitik, eine fatale Energie- und Umweltpolitik oder die kritische Sicherheitspolitik sind hier nur beispielhaft als Gründe zu nennen. Während unser Sozialsystem für Millionen Menschen aus aller Welt geöffnet wird, verlassen uns diejenigen, die den Wohlstand überhaupt erwirtschaften. Und mit jedem exzellenten Fachmann, wie Dr. Motschmann einer ist, den die derzeitige Regierungspolitik vergrault, wird es nur noch schlimmer.“

 

 

Zur VS-Einstufung von Junge Alternative, Institut für Staatspolitik und Ein Prozent e.V.

Kirchner, Siegmund (AfD): Durchsichtiges Manöver

 

Die durch das Bundesamt für Verfassungsschutz am 26. April 2023 bekanntgemachte Einstufung der Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA), des Instituts für Staatspolitik und von Ein Prozent e.V. als "gesichert rechtsextremistisch" kritisiert die AfD-Landtagsfraktion scharf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat mitgeteilt, dass sich der Vorwurf extremistischer Anhaltspunkte inzwischen zur Gewissheit verdichtet hätte. Grund seien das Volksverständnis und die Einwanderungskritik.

 

Zu der Bekanntmachung der Verfassungsschutzeinstufung äußert sich Oliver Kirchner, MdL (Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion) wie folgt:

 

„Wer Deutschland liebt ist Verfassungsfeind. Wer Politik für die eigenen Bürger fordert und sich gegen illegale Masseneinwanderung stemmt, der wird als Demokratiefeind, Menschenwürdebedroher und Rechtsstaatsrisiko verunglimpft. Gelobt wird hingegen, wer auf Straßen klebt, Straftaten begeht und Verkehr und Einrichtungen blockiert, so jüngst durch den obersten Schlapphut, Verfassungsschutzpräsident Haldenwang, über die letzte Generation. Die gefährlichsten Verfassungsfeinde sind die an den Machthebeln der Mehrheit und ihre Freunde. Läuft es für sie schlecht, wird der Beobachtungshammer herausgeholt. Das ist ein ganz durchsichtiges Manöver des Verfassungsschutzes, das der Bürger erkennt. "

 

Ulrich Siegmund, MdL (Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion) ergänzt:

 

"Der Verfassungsschutz ist kein neutrales Gericht, er steht vielmehr unter der Ägide von Ministern, die Parteien angehören, die mit der AfD konkurrieren. Hier glaubt niemand ernsthaft, dass die AfD und ihre Gliederungen unser Grundgesetz abschaffen oder unterminieren will. Die Gefahr, die von der AfD ausgeht, ist nicht die Bedrohung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Vielmehr ist die AfD eine Gefahr für den Einfluss und die Deutungshoheit der etablierten politischen Parteien."

 

 

Über 100.000 Beitragskonten in Sachsen-Anhalt bei Rundfunkabgabe in Zahlungsverzug

Tobias Rausch: Gebührenzwang gehört abgeschafft!

 

Wie aus Zahlen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) hervorgeht, war mehr als jedes 12. Beitragskonto in Sachsen-Anhalt gegen Ende des Jahres 2022 mit den Rundfunkgebühren im Zahlungsrückstand. Von insgesamt 1,26 Millionen Beitragskonten hatten 102.819 Privatkonten und 4.398 Konten von Unternehmen einen Mahnstatus. Der MDR beantragte im vergangenen Jahr gegen 36.186 Zahlungsverweigerer eine Vollstreckung.

 

Dazu sagt der medienpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Tobias Rausch: „Die schlechte Zahlungsmoral ist Ausdruck der Unzufriedenheit mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR), den Inhalten der Sendeprogramme und der Dekadenz der Intendanten und leitenden Beschäftigten. Der Gebührenzwang ist nicht mehr zeitgemäß und unterminiert jegliche Reformbestrebungen. Auf dem freien Markt würde der ÖRR in seiner jetzigen Form niemals bestehen können, da viele Bürger nicht bereit sind, derartige Kosten für von Bevormundung geprägte Programminhalte zu bezahlen. Als AfD fordern wir weiterhin die Abschaffung der Zwangsgebühren und eine Reform des ÖRR, um eine Rückbesinnung auf seine Kernaufgaben und eine objektive Berichterstattung zu ermöglichen.“

 

 

EU beschließt Zwangssanierungen


Tobias Rausch: Enteignung durch die Hintertür!

Die Abgeordneten des EU-Parlaments in Brüssel haben diese Woche mit großer Mehrheit beschlossen, Millionen Hausbesitzer zur Sanierung zwingen zu wollen, um den Energieverbrauch der Gebäude mit Begründung des Klimawandels zu mindern. Laut Medienberichten müssen bis zum Jahr 2030 Wohngebäude in Deutschland mindestens die Energieeffizienz „E“ nachweisen. Das ist die sogenannte Mindestanforderung der Energieeinsparverordnung an ein Haus.

Der Sprecher für Bundes- und Europaangelegenheiten der AfD-Landtagsfraktion, Tobias Rausch, sagt dazu: „Alle Häuser, die diesen Isolationsstandard nicht erfüllen, müssen saniert werden. Das würde in vielen Fällen bedeuten, dass Hausbesitzer Fenster erneuern, das Dach dämmen oder eine Solaranlage anschaffen müssen. Das sind in Deutschland mindestens sechs Millionen Gebäude. Wer die Kosten nicht tragen kann, muss sich hoch verschulden oder verliert sein Haus. Das kommt einer Enteignung gleich. Was den Menschen derzeit in Deutschland zugemutet wird, ist nicht mehr erträglich. Bevormundung, Verbote, Kostenexplosionen in allen Bereichen. Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun, das ist die Einführung eines EU-Öko-Sozialismus. Wohin das führt, wissen wir im Osten noch zu gut.“

 

Gekaufte Journalisten beim ÖRR
Tobias Rausch: Das ist ein handfester Skandal!

Eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion nach Zahlungen und Aufträgen der Bundesregierung an Journalisten brachte brisante Ergebnisse zu Tage: Nach eigenen Angaben hat die Regierung seit 2018 rund 200 Journalisten für Moderationen, Schulungen und Filmproduktionen etc. im Wert von 1.471.828 Euro gebucht.

 

Davon sollen laut Medienberichten allein 875.231,92 Euro an Journalisten von ARD, ZDF und Deutschlandradio geflossen sein. 596.596,55 Euro bekamen diejenigen, die bei privaten Medien arbeiten. 116 Journalisten, die Honorare von der Regierung erhielten, arbeiten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, 84 für private Medien. Zu den bekannten Empfängern gehören auch Tagesschau-Moderatorinnen wie Judith Rakers und Linda Zervakis.

 

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Tobias Rausch, kommentiert: „Diese Liste dokumentiert einen handfesten Skandal und bestätigt die Vermutung der Kritiker. Wer tadelt den eigenen Auftraggeber? Seit Jahren berichtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk tendenziös, das haben uns alle Krisen gezeigt. Ob Migration, Corona oder Ukraine-Krieg – wer den Kurs der Regierung ablehnt, wird verunglimpft. Konservative Stimmen finden kaum Widerhall, links-grüne Regierungskritik fällt aus. Warum das so ist, erklärt sich ja jetzt von allein. Im Hinblick auf Finanzierung und Grundauftrag des ÖRR darf das nicht sein. Wir von der AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt werden das Thema auch hier weiter vorantreiben. Es muss endlich Konsequenzen geben.“

 

AfD wirkt: LKW-Führerscheine für Feuerwehren werden weiter gefördert

 

In einer Bereinigungssitzung zum Landeshaushalt haben die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und FDP nun beschlossen, das Förderprogramm für LKW-Fahrerlaubnisse für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren im bisherigen Umfang fortzusetzen und zusätzliche Mittel in den Haushalt dafür einzustellen.

 

Daniel Roi, Sprecher für Zivil- und Katastrophenschutz der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, begrüßt diese Umsetzung einer Forderung der AfD: „Dass die großen LKW-Führerscheine nun doch weiter gefördert werden, ist das Ergebnis unserer Beharrlichkeit. Die Abgeordneten unserer Fraktion haben keine Gelegenheit ausgelassen, um auf die Notwendigkeit einer Lösung hinzuweisen. Unsere Anträge sowohl im Plenum als auch zum Haushalt haben gefruchtet. Nun steht nur noch eine unbürokratische Regelung für die mittelschweren Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen aus. Wollen wir hoffen, dass auch in diesem Falle, der Realitätssinn über die Parteidisziplin siegt und die Regierungskoalition sich ein weiteres Mal dazu durchringen kann, eine AfD-Forderung zu ihrer eigenen zu machen.“

 

 

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